Deutsches Familienrecht

Das Familienrecht umfaßt in erster Linie das Ehescheidungsverfahren und die sogenannten Folgesachen, wie z. B. die Regelung der Unterhalts-, Sorgerechts-, Umgangsregelungs- und Hausratsaueiseinandersetzungsfrage, sowie den Versorgungs- und Zugewinnausgleich.

Häufig kommt es auch bei der Durchführung von Ehescheidungsverfahren bei gemischtnationalen Ehepartnern auf die Feststellungen des jeweiligen Heimatrechtes eines Partner nach dem Internationalen Privatrecht (IPR) an.

Bei der Durchführung bzw. Begleitung dieser umfangreichen familienrechtlichen Verfahren, übernehme ich  neben der kompetenten Beratung eine besondere Schlichterfunktion, die hilfreich ist bei der Bewältigung der für die ehemaligen Lebensgemeinschaftspartner oftmals sehr schmerzlichen persönlichen Erfahrungen und diese in die Lage versetzen soll auch nach Trennung und Scheidung gegebenenfalls auch im Interesse gemeinsamer Kinder normal miteinander zu kommunizieren.